Die EP 1 250 138 wurde am 19. Oktober 2005 als EP 1 250 138 B1 erteilt. Nach einem Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem europäischen Patentamt wurde das Patent schliesslich als EP 1 250 138 B2 in geänderter Form aufrechterhalten. 4.2.2 Patentansprüche Die als unabhängige Patentansprüche abgefassten Ansprüche 1, 2, 4, 18, 19, 23 und 24 der EP 1 250 138 B2 lauten in der massgebenden englischen Fassung wie folgt: