Die streitgegenständliche EP 1 250 138 basiert ursprünglich auf der der internationalen Patentanmeldung mit der Publikationsnummer WO 01/051056 A1. Die internationale Patentanmeldung WO 01/051056 A1 beansprucht dabei die Prioritäten der beiden britischen Patentanmeldungen GB 0000313.7 und GB 0008837.7 und wurde in Europa als EP 1 250 138 A1 nationalisiert. Aus der EP 1 250 138 A1 wurde am 4. August 2005 sodann die Teilanmeldung EP 1 166 073 A1 abgezweigt. Daraus wurde am 28. September 2010 die EP 2 266 573 A1 als eine weitere Teilanmeldung abgeleitet.