In der Zwischenzeit hat das Europäische Patentamt das Patent EP 2 266 573 B1 mit Entscheidung vom 20. Juli 2017 widerrufen. 4. Beurteilung 4.1 Zur Frage der Rechtsbeständigkeit hat Richter Dr. sc. nat., Dipl. Chem. Hannes Spillmann ein Fachrichtervotum erstattet. Der Spruchkörper schliesst sich diesem Fachrichtervotum an, mit gewissen Ergänzungen, wie nachfolgend darzulegen sein wird. 4.2 Streitpatent 4.2.1 Entstehungsgeschichte