Das macht denn die Beklagte bei Lichte besehen auch nicht. Sie unterbreitet dem Gericht vielmehr für den Fall, dass das Gericht (entgegen dem Antrag der Beklagten) die bestehenden Ansprüche als nichtig beurteilt, einen neuen An- 1 BSK ZPO-Daniel Steck, Art. 241 N 28. 2 Steck, loc. cit. Seite 10 O2015_012