Der Fachmann wird angesichts der zu lösenden Aufgabe, welche lediglich darin besteht, eine alternative Fulvestrant-Formulierung bereitzustellen, den Fokus auf die in der D13 offenbarten Formulierungen als solche richten und prüfen, ob diese grundsätzlich als Alternativen zu den Fulvest- rant-Formulierungen der D15 geeignet sein könnten bzw. ob allenfalls Gründe dagegen sprechen. Die objektive Aufgabe verlangt dabei nicht, dass die alternative Fulvest- rant-Formulierung bezüglich ihrer Eigenschaften oder Effekte besser oder vorteilhafter sein muss als die aus dem nächstliegenden Stand der Technik bzw. der D15 bekannte Formulierung.