Seite 11 O2015_011 wenn keine explizite Aufteilung der Patentansprüche in die Prioritäten gültig beanspruchende bzw. nicht gültig beanspruchende Teilbereiche vorliegt. Damit sind die Ansprüche 1-3 des Streitpatents als neu gegenüber den beiden Stammanmeldungen zu bewerten. 4.4.3 Offenkundige Vorbenutzung 4.4.3.1 Ausgangslage