Die beiden weiteren Ausführungsformen beziehen sich auf weiter präzisierte Formulierungen mit 250 mg Fulvestrant oder mehr bzw. mit 250 mg Fulvestrant und einem Volumen von 5- 5.25 ml. In Abs. [0028] wird in Bezug auf die Formulierungen die Verwendung von 10% (w/v) Ethanol und 10% (w/v) Benzylalkohol als bevorzugteste konkrete Wahl des pharmazeutisch akzeptablen Alkohols beschrieben. Analog wird in Abs. [0032] Benzylbenzoat mit einem Anteil von 15% (w/v) ebenfalls als bevorzugtestes pharmazeutisch akzeptables, nichtwässriges Esterlösungsmittel hervorgehoben. Als konkreteste und vorteilhafte Anwendung der Formulierung wird in Abs. [0054] die Behandlung von Brustkrebs genannt.