An den von der Beklagten genannten Textstellen der EP 2 266 573 A1 finden sich insbesondere folgende Angaben: In Abs. [0023] der EP 2 266 573 A1 wird in allgemeiner Form eine pharmazeutische Formulierung zur intramuskulären Injektion enthaltend Fulvestrant, einen pharmazeutisch Seite 8 O2015_011