Seite 5 O2015_011 In der Zwischenzeit hat das Europäische Patentamt das Streitpatent EP 2 266 573 B1 mit Entscheidung der Einspruchsabteilung vom 20. Juli 2017 widerrufen. 4. Beurteilung 4.1 Zur Frage der Rechtsbeständigkeit erstattete Richter Dr. sc. nat., Dipl. Chem. Hannes Spillmann ein Fachrichtervotum. Der Spruchkörper schliesst sich diesem Fachrichtervotum an, mit gewissen Ergänzungen, wie nachfolgend darzulegen sein wird. 4.2 Streitpatent 4.2.1 Entstehungsgeschichte