Ausgehend von einem Streitwert von CHF 100‘000 beträgt die Parteientschädigung für die berufsmässige rechtsanwaltliche Vertretung im ordentlichen Verfahren zwischen CHF 10‘000 und CHF 24‘000 (Art. 5 Abs. 1 KR-PatGer). Innerhalb dieser Beträge wird sie nach der Wichtigkeit, der Schwierigkeit und dem Umfang der Streitsache sowie nach dem Seite 42 O2015_009