Der Kläger macht unter dem Titel notwendige Auslagen Kosten für die patentanwaltliche Unterstützung in der Höhe von EUR 3‘170 und CHF 17‘980 geltend. Kosten für die patentanwaltliche Beratung im Rahmen der tariflichen Entschädigung für die anwaltliche Vertretung31 werden praxisgemäss als notwendige Auslagen entschädigt, da eine patentanwaltliche Unterstützung auch in Abtretungsprozessen regelmässig notwendig ist. Die Höhe der geltend gemachten Kosten für die patentanwaltliche Unterstützung übersteigt den tariflichen Rahmen nicht und erscheint angemessen. Dem Kläger steht daher ein Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen im Ausmass seines Obsiegens, also der Hälfte, zu.