4 und 16 Brazilian Industrial Property Law [Law No. 9.279 of May 14, 1996] nicht, um zu belegen, dass die Beklagte die Priorität der Anmeldungen EP 2 und EP 3 gemäss diesen nationalen Rechten nicht in Anspruch nehmen darf, wenn sie – gemäss den Feststellungen des Gerichts – zwar nicht alleine berechtigt an den Prioritätsanmeldungen ist, aber auch, gemeinsam mit einem Dritten, an den Prioritätsanmeldungen berechtigt ist. Für die Situation der europäischen regionalen Phase aus WO 2 und WO 3 ist die Folge der gemeinsamen Berechtigung der Parteien an der