Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass Stefan Wiesendanger in einer E-Mail an Erhard Krumpholz vom 22. Oktober 2012 den Kläger als “our prime source of IP” betreffend ERV [Energy Recovery Ventilation] bezeichnet hat. Dass der Kläger eine „vorzügliche“ Quelle für geistiges Eigentum betreffend ERV ist, besagt nicht, dass er die einzige Quelle für dieses geistige Eigentum ist. 6.6 Zusammenfassung der Beweiswürdigung