Aus der unterlassenen ausdrücklichen Bestreitung kann aber nicht auf eine Willensäusserung der Beklagten geschlossen werden, die vom Anwalt der Beklagten verfasste Zusammenfassung der angeblich mündlich getroffenen Vereinbarung gegen sich gelten zu lassen (zumal sich die Frage stellen würde, inwiefern Stefan Wiesendanger, der damals Geschäftsführer der Zehnder Nederland war, die Beklagte rechtsgeschäftlich verpflichten konnte).