Der Kläger leitet in erster Linie aus einer mündlichen Vereinbarung, die anlässlich des Treffens seines Rechtsvertreters mit Stefan Wiesendanger und Erhard Krumpholz von der Beklagten am 9. Juli 2013 abgeschlossen worden sei, ab, die Beklagte habe anerkannt, dass er alleiniger Erfinder der in den EP 2 und EP 3 offenbarten Lehren sei und sich verpflichtet, diese Patentanmeldungen auf ihn zu übertragen. Mit E-Mail vom 10. Juli 2013 an Stefan Wiesendanger und Erhard Krumpholz bestätigte der Anwalt des Klägers die anlässlich des Treffens vom 9. Juli 2013 angeblich getroffene Vereinbarung unter anderem wie folgt: