In den folgenden 18 Monaten verhandelten der Kläger und die Beklagte über einen schriftlichen Beratungsvertrag zwischen der Westwind Ltd. und der Beklagten („Consulting Agreement“) und einen Zusammenarbeitsvertrag zwischen der Westwind Ltd, dem Kläger und der Beklagten („Cooperation Agreement“). Eine Einigung über den schriftlichen Vertragswortlaut konnte aber nicht erzielt werden (vgl. nur E-Mail vom 5. Februar 2013 des Klägers an Stefan Wiesendanger: „clause 6 of the Consulting Agreement is somehow out of tone with clause 2.2“, „clause 4 of the Cooperation Agreement does not define „start of selling“ while it should clearly be the same as „ready to market“; S. 2, E-Mail des Klägers