Mit E-Mail vom 22. November 2011 bestätigte Stefan Wiesendanger eine mündliche Abmachung, gemäss welcher der Kläger monatlich EUR 16‘500 für seine Beratungstätigkeit (vier Tage pro Woche), eine Erfolgsprämie für abgeschlossene M&A Transaktionen und Lizenzgebühren für eingebrachte Schutzrechte erhalten sollte. Die Parteien beabsichtigten, einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen, aber der Kläger sollte seine Rechnung für Beratungsdienstleistungen „even in this period without contract“ an die Beklagte schicken.