In Replikbeilage 53 und Duplikbeilage 96 wird zwar von „lamination“ respektive „laminate“ gesprochen. Aber es bleibt unklar, ob damit wie in Abs. [0016] von EP 1 untechnisch auch die nasse Beschichtung mit Auffüllen der Poren in der Trägerplatte gemeint ist. Im Übrigen könnte der Kläger selbst dann, wenn er Urheber der Idee der Trockenlaminierung wäre, daraus keine Alleinerfinderschaft an den Gegenständen von EP 2 und EP 3 ableiten, da diese, wie vorne in E. 5.4.1 dargelegt, neben der Trockenlaminierung weitere Lehren enthalten, die nicht in den vom Kläger eingereichten E-Mails offenbart sind, so insbesondere die Schrittfolge der Herstellungsweise der Wärmetauscher.