Unter diesen Umständen scheint „sheet“ in dem E-Mail vom 26. März 2013 (Replikbeilage 58) die Trägerplatte zu bezeichnen. D.h. die Idee des Klägers war es, wasserdampfdurchlässige Trägerplatten herzustellen, statt perforierte oder poröse Trägerplatten mit einem Polymerfilm zu bedecken. Dies entspricht aber nicht der in den Anmeldungen EP 2 und EP 3 offenbarten Lehre der trockenen Laminierung mit einem Polymerfilm. Seite 25 O2015_009