In Replikbeilage 58 führt der Kläger aus, dass es schön wäre, wenn man „polymer sheets“ aus Polystyrol („polystyrene“) oder Polyester machen könnte, die wasserdampfdurchlässig sind. Polystyrol wird in dem Abschlussbericht von Chemsultants International, Inc., vom 14. Juni 2013 als Material für die Trägerplatten offenbart (S. 2, und dortige Abbildung), und nicht als Material für den die Trägerplatten bedeckenden Polymerfilm. (Abbildung von S. 2 von Replikbeilage 58)