In EP 3 wird allgemein bevorzugt darauf hingewiesen, dass die Schritte b) und c) gleichzeitig durchgeführt werden können, d.h. der Film wird gleichzeitig aufgebracht, an der Platte befestigt und die anfangs flache Platte in eine 3-dimensionale Form umgeformt (vergleiche [0012]). 5.4.2 Die Gegenstände von EP 2 und EP 3 sind nicht in EP 1 offenbart Der Kläger begründet den Abtretungsanspruch erstens damit, dass alles, was in den Anmeldungen EP 2 und EP 3 offenbart sei, bereits in der ersten Anmeldung EP 1 offenbart gewesen sei, die unstrittig alleine auf den Kläger zurückgehe.