92, S. 89. 20 BGE 132 II 321 E. 3.2. Seite 20 O2015_009 5.4 Beweiswürdigung im vorliegenden Fall 5.4.1 Die Gegenstände der Anmeldungen EP 2 und EP 3 im Einzelnen Die in den Ansprüchen 1 beanspruchten Gegenstände der EP2 und der EP3 lassen sich synoptisch gegenübergestellt wie folgt darstellen: EP 2 EP 3