Was den Beweis der fehlenden Übertragung an einen Dritten anbelangt, so handelt es sich dabei allerdings um den Beweis einer unbestimmten negativen Tatsache. Die nicht beweisbelastete Partei ist verpflichtet, substanziiert zu behaupten, weshalb die Rechte an sie oder an eine Drittpartei übergegangen sind, wenn sie sich auf den Standpunkt stellt, die Rechte lägen nicht mehr beim ursprünglichen Inhaber.12