Unter Inanspruchnahme der Prioritäten von EP 2 respektive EP 3 meldete die Beklagte am 17. Juli 2014 zwei internationale (PCT) Anmeldungen an, die am 29. Januar 2015 als WO 2015/011544 A1 (WO 2) und WO 2015/011543 A1 (WO 3) publiziert wurden. Während in den Anmeldungen EP 2 und EP 3 nur der Kläger als Erfinder genannt wurde, werden in WO 2 und WO 3 neben dem Kläger Christian Hirsch und Erhard Krumpholz als Miterfinder genannt. Beide sind Arbeitnehmer der Beklagten, respektive ihrer Tochtergesellschaft PAUL Wärmerückgewinnung