EP 3 (für Kunststoffplatten) lehrt hingegen, dass zuerst der Polymerfilm auf die flache Platte aufgebracht wird und anschliessend Platte und Polymerfilm in einem Schritt in eine dreidimensionale Form gebracht werden (Anspruch 1; vgl. Klageantwort RZ 36 f., wo die Beklagte allerdings die Anmeldungen verwechselt).