Am 20. Mai 2014 schlossen die Zehnder Verkaufs- und Verwaltungs-AG und die Beklagte auf der einen Seite und die Westwind Ltd. und der Kläger auf der anderen Seite ein „Agreement for Assignment of Intellectual Property Rights“ ab, gemäss dessen Artikel 1 alle Rechte an der EP 1 an den Kläger abgetreten wurden. Die Zehnder Verkaufs- und Verwaltungs- Seite 13 O2015_009