Auch im Herbst 2013 versuchten die Parteien weiterhin, ihre Differenzen beizulegen und einen schriftlichen Vertrag zu schliessen, jedoch ohne Erfolg, worauf der Kläger der Beklagten mitteilte, er erachte die Verhandlungen als gescheitert und die Übertragung der drei europäischen Patentanmeldungen EP 1, EP 2 und EP 3 verlangte. Die Beklagte erklärte sich bereit, die Patentanmeldung EP 1 bedingungslos zu übertragen und die Anmeldungen EP 2 und EP 3 „if licensing is possible for Zehnder in an acceptable manner“ (E-Mail von Stefan Wiesendanger an den Kläger).