Ende Juni 2013 schaltete der Kläger seinen heutigen Rechtsvertreter ein, der die Beklagte aufforderte, die EP 1 auf den Kläger zu übertragen und zu bestätigen, dass die Beklagte keine Rechte an einer angeblichen zweiten Erfindung des Klägers geltend mache. Am 9. Juli 2013 fand ein Treffen zwischen dem klägerischen Anwalt und Stefan Wiesendanger und Erhard Krumpholz von der Beklagten statt. Da strittig ist, ob etwas und falls ja was an dem Treffen vereinbart wurde, wird darauf im Rahmen der Beweiswürdigung näher eingegangen.