übermittelte. Dieser Entwurf enthielt keine als solche bezeichneten Ansprüche, jedoch unter dem Titel „Abstract“ am Ende eine Beschreibung der technischen Lehre. Anlässlich der Besprechung wurde dieser Entwurf bearbeitet und es wurden handschriftliche Notizen im Hinblick auf die Einreichung von Patentanmeldungen eingefügt. Der überarbeitete Entwurf enthielt zwei Anspruchssätze mit 17 respektive 19 Ansprüchen.