Unstrittig ist, dass der Kläger von November 2011 bis Juni 2013 beratend für die Beklagte tätig war. Seine Leistungen wurden der Beklagten, respektive einer niederländischen Tochtergesellschaft der Beklagten, von der Westwind Ltd. in Rechnung gestellt. Insgesamt erhielt der Kläger, respektive die von ihm beherrschte Westwind Ltd., rund EUR 386‘000 für seine Tätigkeit. Unklar ist, ob Leistungen des Klägers, die er im Zeitraum zwischen Juli und Oktober 2013 erbracht hatte, unbezahlt blieben; dies kann aber offen bleiben, da er keine Forderungen daraus ableitet.