Das Gericht hat den von der Beklagten genannten Streitwert mit Schreiben vom 24. Oktober 2016 als realistisch bezeichnet. Die dort genannten Gründe, die für einen Streitwert von CHF 1,1 Millionen sprechen, gelten noch immer. Entsprechend ist von einem Streitwert von CHF 1,1 Millionen auszugehen. 2.3 Zulässigkeit der geänderten Rechtsbegehren gemäss Stellungnahme des Klägers vom 8. September 2017