Der Kläger bezeichnet den Streitwert mit CHF 100‘000. Die Beklagte bestreitet dies und bezeichnet den Streitwert mit CHF 1,1 Millionen. Der Kläger habe ihr am 14. Oktober 2015 zur Kenntnis gebracht, dass er ein Memorandum of Understanding mit einem Konkurrenten der Beklagten abgeschlossen habe, das für die streitgegenständliche Wärmetauschtechnologie unter anderem einen gestaffelten Zahlungsplan über EUR 3 Millionen vorsehe. Sodann habe sie selbst bereits rund CHF 700‘000 in die Entwicklung eines kommerzialisierbaren Produkts basierend auf den streitgegenständlichen Patentanmeldungen investiert.