4c. Für den Fall des Verweigerns der Einverständniserklärung gemäss den Rechtsbegehren 4a. und 4b. durch Erhard Krumpholz und/oder Christian Hirsch, sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger dies innert 30 Tagen ab Rechtskraft des Urteils schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Seite 6 O2015_009