4b. Die Beklagte sei zu verpflichten, innert 30 Tagen ab Rechtskraft des Urteils für jede einzelne aus den PCT-Anmeldungen WO2015/011543 und WO2015/011544 hervorgegangene nationale Anmeldung die schriftliche Einverständniserklärung von Erhard Krumpholz zur seiner Löschung als Miterfinder einzuholen und, soweit diese Einverständniserklärung abgegeben wird, die Löschung von Erhard Krumpholz als Miterfinder bei allen zuständigen nationalen Anmeldestellen mit Kopie an den Kläger anzumelden.