Mit Klageantwort vom 20. Oktober 2015 beantragte die Beklagte, die Klage abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inklusive Mehrwertsteuer auch für das Massnahmeverfahren S2015_003 zulasten der Klägerin. Am 1. März 2016 fand eine Instruktions-/Vergleichsverhandlung statt. Anlässlich dieser vereinbarten die Parteien, dass die Vergleichsgespräche aussergerichtlich fortgesetzt würden, weshalb das Verfahren in der Folge bis 30. April 2016 sistiert wurde. Am 2. Mai 2016 teilte die Klägerin mit, dass die Vergleichsverhandlungen gescheitert seien, weshalb das Verfahren fortzuführen sei.