4.2.8 Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass die WO 01/08686 neuheitsschädlich für alle unabhängigen Ansprüche des Klagepatents ist. Damit ist das Klagepatent nichtig und die Klage ist gutzuheissen. 5. Kosten- und Entschädigungsfolgen Ausgehend von einem Streitwert von CHF 800'000.– ist die Gerichtsgebühr auf CHF 30'000.– festzusetzen (Art. 1 KR-PatGer). Seite 9 O2015_007