Anspruch 19 des Klagepatents bezieht sich auf die Verwendung gemäss den vorangehenden Ansprüchen (also zur Behandlung bzw. zur Behandlung von sexuellen Funktionsstörungen), wobei das Medikament zur oralen Administration bis zu einer maximalen täglichen Dosierung von 20 mg/Tag formuliert ist. Wie die Klägerin ausführt, offenbart die WO 01/08686 auf S. 13, Zeilen 9- 11: "A typical daily dose contains a dosage level of about 20 mg/day of the compound of structural formula (I)." Der Klägerin ist also auch hier zu folgen, dass der Gegenstand von Anspruch 19 nicht neu gegenüber der WO 01/08686 ist.