4.2.5 Anspruch 12 Anspruch 12 des Klagepatents bezieht sich auf die Verwendung der in den Ansprüchen 1-4 definierten Verbindung in einer therapeutischen Methode. Wie die Klägerin richtigerweise ausführt, ist dies bereits in der WO 01/08686 auf S. 4, Zeilen 26-29 offenbart. Anspruch 12 ist demnach auch nicht neu gegenüber der WO 01/08686. 4.2.6 Ansprüche 13 und 16