"wherein the composition exhibits a Cmax of 180 to 280 micrograms/liter or an AUC (0-24) of 2280 to 3560 microgram hour/liter, measured using a 10 miligram dose of the compound". Die Klägerin weist darauf hin, dass diese pharmakokinetischen Parameter durch die Tabelle in [0071] gestützt werden, die zeige, dass solche Werte mit einer Partikelgrösse von 20 micron oder weniger bei Seite 7 O2015_007 Verabreichung einer 10 mg Dosis der beanspruchten Verbindung erreicht würden.