Auf diese und weitere Vorbringen der Klägerin ist nachfolgend insoweit einzugehen, als dies für die Entscheidfindung notwendig ist. 4. Beurteilung 4.1 Prioriät Die Klägerin behauptet, dass das Klagepatent die Priorität nicht rechtmässig beanspruche. Das Klagepatent basiert auf einem Anmeldetext, der von Lilly ICOS LLC am 1. August 2000 eingereicht und als WO 01/08688 A2 veröffentlicht wurde. Das Klagepatent beansprucht die Priorität einer provisorischen Seite 3 O2015_007