Seite 2 O2015_007 nisches Verständnis genügt (vgl. BGE 4A.52/2008, E. 3.4), ist kein Fachrichtervotum im Sinne von Art. 183 Abs. 3 ZPO i.V.m. Art. 37 Abs. 3 PatGG erforderlich. Damit ist das Urteil zu fällen (Art. 223 Abs. 2 ZPO). 3. Sachverhalt 3.1 Die Klägerin ist eine schweizerische Aktiengesellschaft, welche Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von pharmazeutischen, biologischen und diagnostischen Produkten, sowie damit zusammenhängende Forschungsarbeiten zum Zweck hat.