3. Die Gerichtskosten werden den Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 4. Die Beklagten haben der Klägerin die Gerichtskosten von CHF 60'000.00 zu ersetzen, unter solidarischer Haftung. 5. Die Kosten für Dolmetscher und Flüsteranlage von CHF 3'210.25 werden der Klägerin und den Beklagten, unter solidarischer Haftung, je zur Hälfte auferlegt. 6. Die Beklagten werden unter solidarischer Haftung verpflichtet, der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 158'000.00 zu bezahlen.