(c) Pemetrexeddisäure, jedoch kein Pemetrexeddinatrium enthält, wobei das betreffende Medikament in Kombination mit Vitamin B12 und Folsäure verabreicht wird, und wobei das betreffende Medikament keine Hilfsstoffe aufweist, die Natriumionen enthalten, und das Medikament zur Verabreichung in einer Lösung bestimmt ist, die keine Natriumionen enthält. Im Mehrumfang wird die Klage abgewiesen. Seite 29 O2015_004 2. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 60'000.00.