Bei der Nachahmung gilt es, den Ersatz des nicht verwirklichten Merkmals im Anspruch zu beurteilen. Im vorliegenden Fall ist das nicht verwirklichte Merkmal Pemetrexeddinatrium. Dieses Merkmal ist ein zentrales und wesentliches Merkmal der vorliegenden Ansprüche. Das ergibt sich schon aus Absatz [0022] der Beschreibung. Darauf wird zurückzukommen sein. Nach der im "Drospirenon"-Entscheid9 entwickelten Systematik wird das Vorliegen einer äquivalenten Verletzung anhand der Beantwortung der folgenden drei Fragen beurteilt: