Beim Landgericht Düsseldorf reichte Eli Lilly & Co gegen Actavis Group PTC ehf und Actavis Deutschland & Co. KG eine Klage wegen Verletzung des deutschen Teils des Streitpatents durch Verwendung der Alternativformulierungen ein. Die Klage wurde wegen äquivalenter Verletzung durch Verwendung des Produkts Pemetrexeddikalium gutgeheissen. Eine wörtliche Verletzung hingegen wurde verneint. Das Oberlandesgericht Düsseldorf fand mit Entscheid vom 5. März 2015 weder eine wörtliche noch eine äquivalente unmittelbare Verletzung (wegen fehlender Gleichwertigkeit) durch das Produkt Pemetrexeddikalium. Eine mittelbare Verletzung wurde verneint.