Sie befürchtete aber diesbezügliche rechtliche Schritte der Beklagten 1 und allenfalls der Beklagten 2, Eli Lilly (Suisse) SA, welche in der Schweiz – als Lizenznehmerin der Beklagten 1 – unter der Marke Alimta® ein Medikament mit dem Wirkstoff Pemetrexeddinatrium zur Behandlung gewisser Krebsformen vertreibe. Die Beklagten ihrerseits halten die Alternativformen sehr wohl für verletzend und werfen der Klägerin eine direkte und auch eine mittelbare Verletzung des Streitpatents vor. Auf die Sachverhaltsvorbringen der Parteien im Einzelnen wird nachstehend eingegangen, soweit erforderlich. 4. Beurteilung