Jedenfalls kann von einer in Europa "heftig debattierten Frage", wie die Beklagten geltend machen, keine Rede sein. Das wird in der Tat in verschiedenen Ländern etwas verschieden gehandhabt, führt aber keineswegs zu heftigen Debatten, weil die Ergebnisse der Beurteilung, wenn sie denn zwischen den Ländern differieren, dies in der Regel aus anderen Gründen tun. Abschliessend bleibt anzumerken, dass der von den Beklagten angesprochene zu vermeidende "Anschein einer Vorbefassung desselben Spruchkörpers aufgrund des Massnahmeverfahrens mit Blick auf das or-