1.18 Mit Noveneingabe vom 23. November 2016 reichten die Beklagten einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27. Oktober 2016 und einen Beschluss des LG München vom 14. November 2016 ein. 1.19 Am 13. Dezember 2016 fand die Hauptverhandlung statt. 1.20 Die Sache erweist sich als spruchreif. 2. Prozessuales 2.1 Zuständigkeit Seite 4 O2015_004