1.5 Mit Eingabe vom 17. Februar 2016 reichte die Klägerin als Noveneingabe aus dem Parallelverfahren in England ein Urteil des High Court of Justice vom 12. Februar 2016 sowie eine Verfügung des Supreme Court vom 11. Februar 2016, mit welcher die Berufung beider Seiten gegen das Urteil des Court of Appeal vom 30. Juni 2015 zugelassen wurde, ein. 1.6 Die Duplik erfolgte mit Eingabe vom 23. März 2016. 1.7 Am 18. April 2016 nahm die Klägerin zur Duplik Stellung, mit gegenüber der Replik unveränderten Rechtsbegehren.