Eine Parteientschädigung ist nicht zuzusprechen, nachdem die Klägerin sich nicht geäussert hat. Die Gerichtsleitung beschliesst: 1. Das Ausstandsbegehren der Beklagten gegen Richter Dr. sc. nat. Tobias Bremi wird abgewiesen. 2. Die Gerichtsgebühr für den Ausstandsentscheid wird festgesetzt auf CHF 3'000.–. 3. Die Gerichtsgebühr wird der Beklagten auferlegt. 4. Parteientschädigungen werden nicht zugesprochen. Seite 9 O2014_013